Der Termin ist da. Seit dem 2. August gilt Artikel 50 — und anders als im Juli steht jetzt fest, wer in Deutschland kontrolliert: die Bundesnetzagentur. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz ist am 29. Juli in Kraft getreten und bündelt die Aufsicht dort. Wer Fragen hat, kann sich an den KI-Service Desk wenden.

Ein Punkt, der oben leicht falsch ankommt: Die Schonfrist bis zum 2. Dezember gehört den Herstellern, nicht Ihnen. Microsoft und OpenAI haben bis dahin Zeit, die technische Markierung nachzurüsten. Ihre eigene Pflicht — Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Themen kenntlich zu machen — läuft seit dem 2. August ohne Puffer.

Der Unterschied zur viel diskutierten KI-Kompetenz-Pflicht: Die Kennzeichnung steht im Bußgeldkatalog. Die Schulungspflicht nicht.

Quellen: BMDS zum KI-MIG · EU-Rat, Omnibus-Einigung · Art. 99 Bußgelder